Alltag
9 Dezember 2021

Sind Sie zum Schneeräumen auf Ihrem Bürgersteig verpflichtet?

Kurze Antwort: Ja, Sie müssen den Schnee vor Ihrem Haus beseitigen. Aber es gibt natürlich ein paar Besonderheiten und Ausnahmen von dieser Regel. Mit diesem Artikel möchten wir Sie daran erinnern, was genau im Gesetz steht und wie Sie die Vorschriften am besten einhalten.

Mann, der den Schnee von seinem Bürgersteig entfernt

Wer muss sich um was kümmern?

Laut luxemburgischem Recht ist jeder Einwohner (Eigentümer oder Mieter) verpflichtet, seinen Gehweg sauber zu halten.

Man muss somit Schnee räumen, aber auch dafür sorgen, dass sich kein Glatteis bildet, um das Begehen zu erleichtern und die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. 

Die Regel lautet: ein Meter Breite. Vor Ihrem Haus – egal ob ein richtiger Gehweg oder nur eine Wasserrinne daran entlangführt – muss stets ein Streifen mit einem Meter Breite frei sein. Diese Pflicht gilt für Privatpersonen wie für Einzelhändler.

Bei einem Mehrfamilienhaus unterliegen alle Bewohner dieser Räum- und Streupflicht. Die Hausordnung enthält sicherlich einen Absatz „Schneeräumung“, in dem die Pflichten und Haftungen der einzelnen Mieter aufgeführt sind. Es kann ein bestimmter Bewohner bestimmt werden, der diese Pflicht übernimmt. Andernfalls kann bestimmt werden, dass alle Bewohner die Schneeräumung reihum durchführen, oder aber die Hausverwaltung kann ein Fachunternehmen damit beauftragen.

In der Praxis: Was man tun oder unterlassen sollte

Natürlich ist es ausgeschlossen, Wasser zu vergießen, auch nicht sehr heißes Wasser, da Sie damit Gefahr laufen, eine neue Rutschbahn zu erzeugen. Nur Streusalz ist tatsächlich wirksam. Mit Küchensalz geht es auch, aber Sie sollten lieber Streusalz verwenden, das gröber und sehr viel billiger ist.

Wann sollte man Salz streuen?

Ideal ist es, vorbeugend zu handeln und Salz zu streuen, bevor es friert. Allerdings kann übermäßiges Streusalz schädliche Folgen für die Umwelt (Pflanzen, Grundwasser…), Baustoffe (Beton oder Naturstein), Ihre Schuhe und die Pfoten von Hunden und Katzen haben.

Welche Mengen sollten verwendet werden?

Achten Sie darauf, nicht zu viel Salz zu verwenden: Man rechnet mit 7 bis 20 g Salz pro Quadratmeter für vorbeugendes Streuen, gegenüber 15 bis 50 g, um bereits gebildetes Glatteis zum Schmelzen zu bringen. Wenn es Ihnen nicht möglich war, zu streuen, bevor Frost oder Schneefall eintreten, sollten Sie zuerst den Schnee räumen, bevor Sie Salz streuen. Mit weniger Salz erhalten Sie dann ein besseres Ergebnis. 

Um Hilfe bitten

Wenn Ihnen das Schneeräumen aufgrund Ihrer Gesundheit oder Ihres Alters schwerfällt, wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung. Einige Gemeinden oder Vereine können einen Dienst organisieren, der Ihnen diese Pflicht abnimmt (zum Beispiel gegen eine Gebühr für die Wintersaison).

Der schnelle Tipp

Zum schnelleren Schneeräumen können Sie das Streusalz in etwas Wasser zu einer Sole vorverdünnen und erst kurz vor dem Streuen festes Salz hinzufügen.

Welche Strafen drohen bei Nachlässigkeit?

Wenn Sie den Gehweg vor Ihrem Haus nicht korrekt räumen, kann die Gemeinde ein Bußgeld zwischen 25 und 250 € verhängen.

Falls es jedoch zu einem Glatteisunfall kommen sollte, sind Sie schnell haftbar. Das Opfer wäre berechtigt, Klage zu erheben und eine Entschädigung zu fordern. Eine Haftpflichtversicherung (die in jedem Fall notwendig ist) würde Ihnen nicht zwingend helfen, wenn Sie nicht das Notwendige getan haben, um zu vermeiden, dass Ihr Gehweg rutschig ist. 

Gesunder Menschenverstand und gute Organisation

Die gesetzliche Räumpflicht für Ihren Bürgersteig bedeutet nicht, dass Sie frei nehmen oder Tag und Nacht bereitstehen müssen, um bei anhaltenden winterlichen Niederschlägen jederzeit die Schneeschaufel zu schwingen. Es handelt sich eher um eine Pflicht zum Tätigwerden als um eine Ergebnispflicht. Der gesunde Menschenverstand sollte somit nahelegen, dass die Gehwege geräumt werden, bevor Sie morgens zur Arbeit gehen sowie nach Ihrer Rückkehr. 

Außer nach dem gesunden Menschenverstand kann diese Schneeräumpflicht auch nach bestem Wissen und Gewissen ausgelegt werden. Wenn alle Ihre Nachbarn ihr Trottoir vom Schnee befreit haben, können Sie kaum vorbringen, Sie seien vom kalten Wetter überrascht worden. 

Falls Ihre Arbeitszeiten Sie daran hindern, Ihrer Räumpflicht nachzukommen, wäre es am besten, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung informieren, welche Anforderungen sie stellt und welche Dienste sie Ihnen dafür anbietet oder empfiehlt. Auch ein gegenseitiger Austausch von Hilfeleistungen oder die Organisation einer „Kehrwoche“ mit Nachbarn könnten Alternativen sein, die man prüfen sollte. Gemeinsinn und Sicherheit können auch mit nachbarschaftlicher Hilfe verbunden werden!

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