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Krankenversicherung: Wie bekomme ich meine Zahnbehandlungen erstattet?
Ein schönes Lächeln muss gepflegt werden und diese Pflege wird manchmal sehr teuer. Glücklicherweise garantiert das luxemburgische Krankenversicherungssystem den Zugang zu erschwinglicher Gesundheitsversorgung und das schließt Zahnarztbesuche ein. Die Höhe der Erstattung von Zahnbehandlungen kann jedoch je nach Alter, Art der Behandlung und dem Besitz einer Zusatzkrankenversicherung variieren. In diesem Artikel untersuchen wir verschiedene Szenarien, um Ihnen zu helfen, sich in Bezug auf die Verfahren zur Erstattung von Zahnbehandlungskosten zurechtzufinden.
Die zwei Erstattungsstufen für Zahnbehandlungen in Luxemburg
Lassen Sie uns zunächst daran erinnern, dass die Grundlage des luxemburgischen Gesundheitssystems insbesondere die Nationale Gesundheitskasse (CNS) ist, die besonders Vorausschauende durch eine Zusatzkrankenversicherung ergänzen können.
Die CNS
Die CNS ist einfach die obligatorische Krankenversicherung. Sie übernimmt die zahnärztliche Behandlung in einem gewissen Umfang: Die ersten 77,35 € pro Jahr (Betrag gültig ab dem 1. September 2023) werden vollständig erstattet. Darüber hinaus übernimmt sie diese zu 80% oder 88%.
Alle Luxemburger sind dort versichert und alle Arbeitnehmer, Selbständigen und Rentner in Luxemburg sind verpflichtet, dort Beiträge zu entrichten.
Das Erstattungsprinzip ist die teilweise Direktabrechnung: Sie müssen einen Teil der Rechnung an Ihren Zahnarzt zahlen und dann die Rückerstattung beantragen. Dieser Grundsatz wird jedoch noch sehr wenig angewandt. Die große Mehrheit der Ärzte fordert eine vollständige Bezahlung der Rechnung und lässt dann den Patienten seinen Erstattungsantrag an die CNS senden.
Die Zusatzkrankenversicherung
Sie haben die Möglichkeit, frei eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die die Lücken des CNS-Systems schließt: entweder indem Sie eine höhere (oft vollständige) Erstattung oder eine Übernahme von Behandlungen erhalten, die nicht von der CNS abgedeckt werden.
Foyer bietet Ihnen Zusatzkrankenversicherungen an, die Sie auch im Ausland schützen und die Kosten für die Behandlung nach einem medizinischen Eingriff übernehmen. Entdecken Sie medicis hospi+ und medicis confort
Art der Behandlung | Erstattung CNS | Erstattung Zusatzkrankenversicherung von Foyer |
Zahnsteinentfernung | 100 % des Betrags nach Gebührenordnung 2 Mal pro Kalenderjahr (nur 1 Mal für paradontale Zahnsteinentfernung) | |
Erhaltende Behandlungen (Behandlung von Karies, Füllung, Wurzelbehandlung usw.) | 88 % des Betrags nach Gebührenordnung (80 % für Kunststofffüllungen) | 100 %* |
Prothesenbehandlungen (Kronen, Brücken, Implantate, herausnehmbare Prothesen) | 80 % des Betrags nach Gebührenordnung | 100 %* |
Chirurgische Behandlungen (Zahnextraktionen, Zysten, Abszess, Tumore usw.) | 88 % des Betrags nach Gebührenordnung (80 % für das Entfernen von Weisheitszähnen) | 100 %* |
Kieferorthopädische Behandlungen (feste oder herausnehmbare Zahnspangen) | Bis zu 1600 € (über 4 Jahre) | Bis zu 3200 € (über 4 Jahre) oder 1600 € ohne Beteiligung der CNS |
* Mit der Zusatzkrankenversicherung medicis confort. Konsultieren Sie unsere allgemeinen Bedingungen, um die Erstattungsmodalitäten und die verschiedenen Höchstbeträge für die jeweilige Behandlungsart zu erfahren.
Erstattungsszenarien: Die wichtigsten Fälle
Erwachsener mit Zusatzkrankenversicherung
Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherung wie medicis besitzen, müssen Sie sich keine großen Sorgen mehr machen. Abgesehen von einigen Ausnahmen werden alle zahnärztlichen Kosten und Eingriffe zu 100 % übernommen. Das gilt für Routinebehandlungen und komplexere Behandlungen.
Die Erstattung der Zusatzkrankenversicherung erfolgt nach derjenigen der CNS, um das zu ergänzen, was nicht gedeckt wurde.
Erwachsener ohne Zusatzkrankenversicherung
Wenn Sie sich nur auf die Krankenversicherung der CNS verlassen, haben Sie bereits eine gute Erstattung der gängigen Behandlungen wie der Zahnsteinentfernung (100 % 2-mal pro Jahr erstattet) oder Karies-Behandlung (88 %).
Beachten Sie jedoch, dass bei komplexeren Behandlungen ein großer Teil des Betrags zu Ihren Lasten bleiben kann. Bestimmte Leistungen werden nur in Höhe von 80% übernommen und Honorare, die den Kassensatz übersteigen, sind nicht gedeckt.
Die Kinder
Um sie müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bis 18 Jahre ist der größte Teil ihrer zahnärztlichen Versorgung zu 100 % durch das luxemburgische Krankenversicherungssystem abgedeckt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen Ihrer Kinder wie Zahnspangen oder wichtigen kieferorthopädischen Behandlungen möglicherweise zuvor eine Genehmigung der CNS benötigen.
Erstattungsverfahren
Um die Erstattung Ihrer Zahnbehandlungskosten von der CNS zu erhalten, müssen Sie Ihre Erstattungsanträge zusammen mit den detaillierten und bezahlten Rechnungen des Zahnarztes einreichen. Das Erstattungsverfahren ist in der Regel einfach und die Gelder werden normalerweise innerhalb weniger Wochen direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Die Erstattung über Ihre Krankenversicherung medicis zu beantragen ist noch viel einfacher: Alles kann über die MyFoyer-App erfolgen, die Ihnen auch ermöglicht, den Bearbeitungsfortschritt zu verfolgen.
Vergessen Sie also Ihre Zusatzkrankenversicherung nicht
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das luxemburgische Gesundheitssystem über die obligatorische Krankenversicherung eine wesentliche Abdeckung der Zahnbehandlungen bietet, mit der Möglichkeit, eine Zusatzkrankenversicherung für eine lückenlose Deckung abzuschließen. Hier ist nochmals der Link, um die wichtigsten Vorteile der Zusatzkrankenversicherung medicis zu erfahren