Mobilitaet
21 Januar 2021

Sie verleihen Ihr Auto, es kommt zum Unfall – und jetzt?

Als Gefallen, zum Fahren üben, um ein bisschen was zu sparen: Es gibt unzählige Gelegenheiten, in denen man das eigene Auto verleihen kann. Damit Ihnen keine Schwierigkeiten entstehen, achten Sie darauf, dass die Leihbedingungen den gesetzlichen Vorgaben, den Bedingungen Ihrer Versicherung und den Bestimmungen Ihres Arbeitgebers entsprechen (wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt).
Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es, was ist zu tun, bevor Sie jemandem Ihr Auto geben, und wie gehen Sie nach einem Unfall vor: Hier also ein paar Tipps, damit Sie Ihr Auto ganz entspannt verleihen können.

Übereinstimmung mit den Versicherungsbedingungen: Was ist in Ihrem Vertrag vorgesehen?

Bei jeder Versicherung gibt es einen eigenen Ansatz zum Thema Autoverleih. Zunächst müssen Sie deshalb in die Besonderen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag schauen.

Sind Sie als einziger Fahrer eingetragen, oder wird die Tatsache berücksichtigt, dass Sie nicht allein leben? Wen haben Sie bei Abschluss des Vertrags als üblichen Fahrer und als mögliche zusätzliche Fahrer angegeben? Eine andere Person als Sie selbst, den Versicherungsnehmer, oder auch Ihre(n) Partner(in) bzw. Ihre Kinder?

Wenn Ihr Auto regelmäßig (ein paar Monate im Jahr) von anderen Personen, zum Beispiel einem Freund oder Ihren Kindern, oder für einen längeren Zeitraum (Urlaubsreise, tägliche Fahrten für ein Praktikum) gefahren wird, ist es wichtig, Ihren Versicherer darüber in Kenntnis zu setzen. Dann wird Ihr Vertrag entsprechend angepasst, damit die sonstigen Fahrer im Falle von Problemen von den gleichen Leistungen profitieren wie Sie.

Wenn in Ihrem Vertrag ausnahmsweise eine Verleihung Ihres Fahrzeugs zulässig ist, müssen Sie Ihren Versicherer nicht jedes Mal kontaktieren, wenn Sie Ihr Auto verleihen. Allerdings darf die Leihgabe dann nur gelegentlich und kostenlos erfolgen. Tatsächlich wird die Vermietung (also ein kommerzielles Verleihen gegen Geld) zwischen Privatleuten nie von einer Kfz-Versicherung abgedeckt.

Wenn Sie einen Firmenwagen fahren: Welchen Rahmen hat Ihr Arbeitgeber vorgesehen?

Wenn es sich bei Ihrem Auto um ein Firmenfahrzeug handelt, das Ihnen zur Verfügung gestellt wurde, schauen Sie sich die von Ihrem Arbeitgeber erlassenen Bestimmungen (Car Policy) an. Bei manchen Arbeitgebern ist das Verleihen des Firmenfahrzeugs verboten oder auf den/die Partner(in) und die Kinder beschränkt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wäre im Falle eines Unfalls mit Nachteilen verbunden: So müssten Sie die am Fahrzeug verursachten Schäden zahlen, riskieren gleichzeitig aber auch eine Abmahnung oder möglicherweise sogar die Kündigung.

Informationen für Auslandsfahrten: Was man wissen muss, wenn das verliehene Auto die Grenzen Luxemburgs überquert 

Sie müssen wissen, dass belgische, deutsche oder französische Staatsangehörige in Belgien, Deutschland oder Frankreich nur mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren dürfen, wenn es sich um Grenzgänger handelt, das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug ist und sie es für die Fahrt zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort oder hauptsächlich für berufliche Zwecke nutzen.

Das sind jede Menge Einschränkungen und im Falle von Verstößen sieht das Gesetz vor, dass Sie für die Steuern und Gebühren im Land des Wohnsitzes aufkommen (Anmeldung, Kfz-Steuer und MwSt.). Es gibt ein paar Ausnahmen, aber – gerade in Belgien – kontrolliert die Polizei sehr intensiv, sodass es sicher besser ist, richtig darauf vorbereitet zu sein!

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten und ein Firmenfahrzeug besitzen, jedoch in Belgien wohnen, sind die belgischen Behörden damit einverstanden, dass das Auto auch von den Mitgliedern Ihrer Familie gefahren wird, die mit Ihnen zusammen unter einem Dach leben. Als Vorsichtsmaßnahme sollten Sie einen Nachweis über Ihre Beschäftigung in Luxemburg und die Bereitstellung des Fahrzeugs sowie eine Übersicht zu den Mitgliedern im Haushalt mitführen, um die Eigenschaft als zusätzlicher Fahrer belegen zu können.

Was passiert nach einem Unfall?

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

  • Das geliehene Fahrzeug ist der Unfallverursacher
    Die Kraftfahrtzeug-Haftpflicht des Fahrzeugeigentümers übernimmt die Schäden, die Dritten entstanden sind. Wenn Sie zusätzlich eine Leistung zur Absicherung der Schäden des Fahrers abgeschlossen haben, erstreckt sie sich üblicherweise (bitte in Ihrem Vertrag nachschauen) auf alle Personen, von denen Ihr Fahrzeug beim Unfall gefahren wird, und sie übernimmt dessen körperliche Verletzungen.
  • Der Unfall wird von einem anderen Fahrzeug verursacht
    Unabhängig von der Person, die Ihr Fahrzeug fährt, kommt die Kraftfahrtzeug-Haftpflicht des anderen Fahrzeugs für die an Ihrem Fahrzeug verursachten Schäden und ebenso für die Entschädigung von verletzten Personen auf.
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