Mobilitaet
8 August 2024

Autounfall im Ausland: Was tun?

Fahren Sie bald mit dem Auto in den Urlaub? Wir wünschen Ihnen eine entspannte und unbeschwerte Reise. Unannehmlichkeiten wie ein Autounfall können natürlich auch im Urlaub geschehen. Sie fragen sich, ob Sie im Ausland ausreichend versichert sind? Oder was Sie tun müssen, wenn Sie leider rückwärts gefahren sind, ohne diesen Pfosten gesehen zu haben, oder wenn Sie mit einem abgelenkten Touristen zusammengestoßen sind? Folgendes muss überprüft werden.

Triangle de signalisation signalant un accident entre deux voitures en second plan

Welche Versicherung deckt mich, wenn ich im Ausland einen Autounfall habe?

Schützt Sie Ihre KFZ-Versicherung, wenn Sie im Ausland im Urlaub sind? Wahrscheinlich. Um sicher zu sein, lesen Sie die Rückseite Ihrer Versicherungskarte (früher als Grüne Karte bezeichnet). Dort werden bestimmte Länder aufgeführt und andere sind gestrichen.

Dieses Dokument wird mit jeder Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Es beweist somit, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Sie müssen diese Versicherungskarte jederzeit und auf jeden Fall bei einem Verkehrsunfall vorlegen können.

Natürlich bietet jeder Versicherer verschiedene Versicherungspakete an und nicht alle schützen Sie gleichermaßen. Überprüfen Sie Ihres: Was gedeckt ist, wenn Sie in Luxemburg fahren, ist auch im Ausland gedeckt.

Woher weiß ich, wo meine Versicherungskarte gültig ist?

Dies findet man alles auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte. Wenn die Länder, die Sie durchqueren möchten, nicht angegeben sind, müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen.

Letzter wichtiger Tipp: Anhänger oder Wohnwägen. Prüfen Sie mit Ihrem Versicherer, ob Sie diese unabhängig von Ihrem Fahrzeug versichern lassen müssen. In der Regel hängt es von ihrem Gewicht ab, ob sie eine eigene Versicherung haben müssen.

Wie einen Autounfall im Ausland melden?

Im Großen und Ganzen sind die Verfahrensweisen überall in Europa gleich. Wenn Sie also einen Unfall in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums haben, sind dieselben Schritte erforderlich wie bei einem Unfall in Luxemburg:

  • Füllen Sie den europäischen Unfallbericht aus, ein europaweit gültiges Dokument (prüfen Sie vor Reiseantritt, ob Sie ihn dabeihaben, fragen Sie anderenfalls Ihren Versicherer). Machen Sie alle Angaben zum Unfall (Situation, Fahrzeugposition usw.).
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Unfallbericht innerhalb von 8 Tagen an Ihren Versicherer, gegebenenfalls mit den Kontaktdaten beider Parteien und etwaiger Zeugen.
  • Sind Sie mit der anderen Partei uneinig? Unterschreiben Sie vor allem nicht und machen Sie Fotos. Sie können die Polizei informieren, sie kommt aber in der Regel nur, wenn es Verletzte gibt oder wenn die Umstände des Unfalls schwerwiegend sind oder eine Untersuchung erfordern.

Der Unterschied, wenn man im Ausland einen Unfall hat? Da die Verwaltungsverfahren auf internationaler Ebene häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen, müssen Sie länger warten, bevor Sie eine etwaige Entschädigung erhalten. Diese hängt, wie bei jedem Unfall, davon ab, ob Sie Schuld haben oder nicht, und von der Art der Versicherung, die Sie abgeschlossen haben. Denn wenn Sie eine Sachschadenversicherung bei Foyer haben, erhalten Sie sofort eine Entschädigung.

Was ist bei einem schweren Unfall zu tun?

Leider passieren im Urlaub auch schwere Unfälle. Gibt es Verletzte? In diesem Fall können Sie von drei Arten von Schutz im Ausland profitieren:

  • Die Assistance-Versicherungsleistung Ihrer Kfz-Versicherung, die die Rückführung des Fahrzeugs und der Personen sicherstellt.
  • Die europäische Krankenversicherungskarte: Mit dieser kostenlosen, von der Krankenkasse ausgestellten Karte erhalten Sie die öffentliche Gesundheitsversorgung in den 27 EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Bitte beachten Sie, dass Sie zu den gleichen Bedingungen und zum gleichen Tarif versichert sind wie die versicherten Personen in diesem Land (und somit nicht die in Luxemburg). Außerhalb Europas empfehlen wir Ihnen eine Zusatzkrankenversicherung, die Sie in vielen anderen Ländern der Welt schützt.
  • Die Reiseversicherung: Sie ist nicht obligatorisch, bietet aber eine zusätzliche Deckung zur Basis-Krankenversicherung. Darüber hinaus deckt sie weitere unvorhergesehene Ereignisse wie den Diebstahl Ihrer Papiere, den Verlust Ihres Gepäcks usw. Bei einer Reise außerhalb der EU wird die Reiseversicherung dringend empfohlen.

Wie wähle ich meine Versicherungen aus, wenn ich ins Ausland fahre?

Foyer bietet sowohl umfassende KFZ– und Motorradversicherungen als auch maßgeschneiderte Reiseversicherungen an. Es gibt für jede von ihnen verschiedene Pakete.

Wie wählt man die richtige? Wie bei jedem Versicherungsvertrag variiert der Umfang der Deckung in Abhängigkeit vom gewählten Paket. Bei der Reiseversicherung spielt auch die Frage der Dauer eine Rolle: Das Paket „Gelegenheitsreisen“ passt besser zu Ihnen als ein Jahresvertrag, wenn Sie z. B. nur einmal im Jahr verreisen. Unsere Agenten sind da, um das richtige Paket für Sie zu finden.

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