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Winterreifen in Luxemburg: alles Wissenswerte
Seit 2012 sind Winterreifen auf den Straßen in Luxemburg bei winterlichen Bedingungen Pflicht. Die Gesetzgebung wird jedoch häufig noch falsch verstanden oder ausgelegt. Wann muss ich mit Winterreifen fahren? Ist mein in Frankreich angemeldetes Fahrzeug betroffen? Reichen meine Ganzjahresreifen aus? Reichen zwei Winterreifen aus? Eine kleine Erinnerung an alles Wissenswerte über Winterreifen in Luxemburg.
Warum sind Winterreifen Pflicht?
Kälte, Schnee und Glatteis beeinträchtigen das Fahrverhalten und die Straßenlage der Fahrzeuge. Die luxemburgische Gesetzgebung macht Winterreifen zur Pflicht, da es hierbei vor allem um die Sicherheit geht. Unter winterlichen Bedingungen werden die Bremswege mit Winterreifen um 25 % im Vergleich zu Sommerreifen verringert.
Da sie bei niedrigen Temperaturen weicher und flexibler als Sommerreifen sind, bieten Sie ebenfalls eine bessere Traktion. Dank der Rillen wird das Wasser, der Schnee und der aufgetaute Schnee ebenfalls besser abgeführt.
Wissenswert: Der Einsatz von Winterreifen beeinflusst Ihren Autoversicherungsvertrag nicht. In Luxemburg ist es jedoch gesetzlich vorgeschrieben, Winterreifen zu verwenden.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Egal ob das Fahrzeug im Ausland angemeldet ist oder nicht, ob Sie Grenzbewohner oder auf der Durchreise sind: Sobald Sie auf den Straßen in Luxemburg unter winterlichen Bedingungen fahren, muss jedes Fahrzeug der Klasse M1 laut der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung (höchstens acht Sitzplätze zuzüglich zum Fahrersitz) mit vorschriftsmäßigen Winterreifen ausgestattet sein, einschließlich der Fahrzeuge mit Anhänger.
Geparkte oder stationierte Fahrzeuge fallen jedoch nicht unter die Pflicht.
Die Vorschrift ist für Lastkraftwagen, Autobusse, Reisebusse und Wohnmobile, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt, anders: Lediglich die Reifen an den Antriebsachsen müssen mit Winterreifen ausgestattet sein.
Mopeds, Motorräder, Dreiräder, Leichtmotorfahrzeuge und Kleinmotorfahrzeuge sowie Traktoren und selbstfahrende Maschinen sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
Es gibt weitere Ausnahmen für gewisse Sonderfahrzeuge, für die es keine entsprechenden Winterreifen gibt (Fahrzeuge der Armee, der Polizei, der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung, der Hilfseinsatzkräfte sowie der Feuerwehren und Rettungskräfte der Gemeinden).
Wann muss ich meine Winterreifen aufziehen?
In der Gesetzgebung werden keine Termine festgelegt, wann die Winterreifen auf- bzw. abgezogen werden müssen. Diese Pflicht gilt das ganze Jahr über, sobald die Witterungsbedingungen winterlich sind, also „bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, tauendem Schnee, Eisbedeckung oder Frost“.
Wann muss man die Winterreifen also aufziehen? Seien Sie vorausschauend! Am besten sollte man die Wettervorhersage im Auge behalten. Generell empfiehlt die Polizei des Großherzogtums, seine Winterreifen ab Oktober bis Ostern aufzuziehen. Denn auch wenn keine winterlichen Bedingungen gegeben sind, bieten die Sommerreifen eine weitaus schwächere Leistung mit Hinsicht auf die Traktion und das Bremsen beispielsweise, sobald es kälter als 7°C ist.
Reichen zwei Winterreifen aus?
Nein! Die Mischung aus Winter- und Sommerreifen ist verboten, mit Ausnahme von Lastkraftwagen, Autobussen, Reisebussen und Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von > 3,5 Tonnen (lesen Sie hierzu „Welche Fahrzeuge sind betroffen?“). Alle Räder Ihres Fahrzeugs müssen unbedingt mit Winterreifen ausgestattet sein.
Entsprechen die Ganzjahresreifen den Vorschriften?
Die Ganzjahresreifen „all weather“ sind in Luxemburg eine gesetzlich zulässige Alternative, insofern sie wie auch die Winterreifen die Markierung „M.S.“, „M+S“, „M&S“ oder den Schneekristall, das Alpine-Symbol, aufweisen. Man muss jedoch beachten, dass die Leistungen unter winterlichen Bedingungen nicht denen der Winterreifen entsprechen, es handelt sich hier lediglich um einen Kompromiss.
Sind meine Winterreifen vorschriftsmäßig?
Neben der Markierung M/S oder dem Alpine-Symbol verlangt die luxemburgische Straßenverkehrsordnung, dass Ihre Winterreifen Rillen mit einer Tiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.
Die Polizei des Großherzogtums empfiehlt jedoch, die Winterreifen zu wechseln, sobald die Rillen weniger als 4 mm tief sind, um eine optimale Leistung mit Hinsicht auf Traktion und Bremsen beizubehalten. In jedem Fall sollten Sie regelmäßig den Zustand Ihrer Reifen überprüfen!
Welche Strafe winkt mir, wenn ich ohne Winterreifen fahre?
Wenn Sie in Luxemburg mit einem Fahrzeug fahren, das nicht mit Winterreifen ausgestattet ist, obwohl die Witterungsbedingungen dies verlangen, kann dies mit einem Strafzettel in Höhe von 74 € und kann bis zu 145 € betragen, wenn die Mindestprofiltiefe nicht ausreicht (1,6 mm). Darüber hinaus kann die Polizei Ihr Fahrzeug vor Ort stilllegen.
Man sollte also lieber vorausschauend sein!