Alltag
21 Juli 2022

6 Behördenformalitäten für Neuankömmlinge in Luxemburg

Ankommen, sich niederlassen und arbeiten in einem neuen Land ist niemals einfach, wenn man die Behörden und ihre Verfahren nicht kennt. Außerdem hat man nicht nur Papierkram im Kopf. Wenn Sie neu in Luxemburg sind, kann Ihnen dieser Artikel helfen, nichts zu vergessen und gleich an die richtigen Türen zu klopfen.

ville de luxembourg

1. Die Anmeldung und die Anmeldeerklärung

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Luxemburg sind zwei Anmeldungen erforderlich:

  • Die Anmeldung, die innerhalb von 8 Tagen vorzunehmen ist. Sie müssen einfach bei Ihrer neuen Gemeindeverwaltung mit einem Ausweisdokument und gegebenenfalls Ihren Familienunterlagen (Familienbuch, Heiratsurkunde usw.) erscheinen. Denken Sie daran, eine Wohnsitzbescheinigung zu beantragen, sie wird für andere Verwaltungsschritte nützlich sein.
  • Die Anmeldeerklärung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Niederlassung erfolgen. Dies erfolgt auch in der Gemeindeverwaltung (außerdem kann sie gleichzeitig mit der Anmeldung erfolgen). Neben Ihren Ausweispapieren und Ihren Familienunterlagen werden Sie auch Ihren Arbeitsvertrag vorlegen müssen.
    Bewahren Sie die Anmeldebescheinigung, die Ihnen ausgehändigt wird, gut auf, denn sie kann zum Beispiel bei Eröffnung eines Bankkontos von Ihnen gefordert werden.

2. Der Beitritt zur Sozialversicherung

Es ist möglich, dass Sie nichts tun müssen, da im Allgemeinen Ihr Arbeitgeber die Anmeldung vornimmt bei der Krankenkasse CNS (Caisse Nationale de Santé).

Sie sollten wissen, dass es möglich ist, Ihre Kinder und Ihren Ehepartner bei Ihrer Krankenversicherung mitzuversichern. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der CNS.

Die CNS (Caisse Nationale de Santé) ist zuständig für medizinische Erstattungen: bis zu 88 % der Kosten bei Erwachsenen und 100 % der Kosten bei Kindern und Personen unter 18 Jahren.

Für alle anderen Kosten sowie für den Erhalt besserer Bedingungen im Krankenhaus und besserer Leistungen bei Zahn- und Augenbehandlungen gibt es die Krankenzusatzversicherung.

3. Die Steuererklärung

Diesmal müssen Sie nichts tun. Die Zentralstelle für Sozialversicherungen „Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS)“ informiert das Finanzamt über Ihre Ankunft im Großherzogtum. Die CCSS sendet Ihnen innerhalb von 30 Tagen ab Ihrer Anmeldung Ihre Lohnsteuerkarte.

Diese Lohnsteuerkarte müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, damit er den zu versteuernden Betrag Ihres Einkommens berechnen kann, der direkt von Ihrem Lohn einbehalten wird.

Die Steuererklärung ist nicht immer obligatorisch. Es liegt jedoch in Ihrem Interesse, diese zu machen. Denn die Zinsen eines Immobilienkredits, Haushaltshilfen, gewisse Versicherungsprämien und auch viele weitere Kosten, die von der Steuer abziehbar sind, können nur so geltend gemacht werden. 

4. Heirat und Kinder

Die Anerkennung Ihrer Heirat ermöglicht es Ihnen, von Steuervorteilen und zusätzlichen Leistungen bei der Sozialversicherung zu profitieren, sie ermöglicht Ihnen die Weitergabe von Vermögen und ist in Bezug auf die Abstammung von Kindern wichtig.

Die beiden Eheleute können sich hierfür mit ihren Pässen und ihrer Heiratsurkunde an den Standesbeamten ihrer neuen Gemeinde wenden.

Wenn Sie Kinder haben, werden Sie bald zu tun haben mit der Zukunftskasse Caisse pour l’Avenir des Enfants (CAE), über die Sie die meisten finanziellen Hilfen für Familien bekommen: das Kindergeld, die Schulanfangszulage und die Geburtsbeihilfe

Wenn Sie junge Kinder (jünger als 12 Jahre) haben, die Betreuung brauchen, gibt es außerdem eine finanzielle Unterstützung, die sich Chèque-Service Accueil (CSA) nennt, ein Gutschein für Kinderbetreuung. All Ihre anderen Betreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden.

5. Ein Bankkonto eröffnen

Um Ihren Lohn zu erhalten und Ihre Miete zu bezahlen, wird die Eröffnung eines Bankkontos empfohlen.

Die Bank wird Sie um Folgendes bitten:

  • Ihren Pass oder Ihren Personalausweis
  • Ihre Wohnsitzbescheinigung
  • Einen Nachweis für den Wohnsitz (Mietvertrag, Stromrechnung,…)
  • Eine Lohnabrechnung oder den Arbeitsvertrag
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (zu finden auf der Sozialversicherungskarte)

Mit Ihrem Bankkonto erhalten Sie einen kostenlosen Luxtrust-Token. Dieser dient als digitale Identität und kostet im Allgemeinen zwischen 50 und 150 €. Er ermöglicht es, zahlreiche Schritte online durchzuführen, insbesondere Ihre Steuererklärung.

6. Obligatorische und empfohlene Versicherungen

Bei Ihrer Ankunft verfügen Sie über 6 Monate, um Ihr Fahrzeug zuzulassen. Zeit, um sich zurechtzufinden.

Nur die Fahrzeug- oder Motorradhaftpflicht ist in Luxemburg verpflichtend. Das soll nicht heißen, dass die anderen Versicherungen nicht wichtig sind.  

Es wird sehr empfohlen, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese wird es Ihnen ermöglichen, bessere Erstattungen zum Beispiel für Krankenhauskosten oder Sehbrillen zu erhalten.

Egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, die Wohngebäudeversicherung und die Mietversicherung sind ebenfalls nicht verpflichtend, werden aber meistens im Mietvertrag gefordert. Tatsächlich sind diese Versicherungen ebenfalls wesentlich, da Sie sie gegen Schadensfälle (Wasserschäden, Brand usw.) absichern und Ihre Güter decken.

Bei Foyer profitieren Sie von den besten Leistungen und Deckungen mit der anpassbaren Wohngebäudeversicherung mozaik und der KFZ-Versicherung mobilé. Außerdem gewährleistet Ihnen die Krankenzusatzversicherung medicis eine umfassende Deckung für all Ihre Gesundheitsausgaben.

Noch Fragen?

Das ist normal, es gibt so viel zu wissen… Um einen umfassenden Überblick über alles zu haben, was Ihr neues Leben in Luxemburg bereithält, laden Sie unseren Leitfaden für Neuankömmlinge herunter.

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