Gesundheit
8 Dezember 2022

Neu in Luxemburg? So funktioniert unsere Sozialversicherung

Das luxemburgische Gesundheitssystem ist eines der besten in Europa und weltweit. Es ist solidarisch, gleichstellend und hochwertig, was bedeutet, dass alle Einwohner versichert sind und gleich behandelt werden und dass alle Gesundheitsdienstleister vertraglich gebunden sind. Muss man sonst noch etwas wissen? Ah ja, wie das funktioniert. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was die CNS ist, wie Sie sich dort anmelden und wie Sie Ihre Erstattungen erhalten.

Kinésithérapeute massant un patient

Die CNS: das Herz des Systems

Die nationale Krankenkasse Caisse Nationale de Santé – im Allgemeinen CNS genannt – ist die zentrale Organisation, die die obligatorische Krankenversicherung und die Erstattungen im Gesundheitswesen verwaltet.

Wie in den meisten europäischen Staaten wird sie einerseits durch Sozialversicherungsbeiträge finanziert, die von den Arbeitnehmern eingezogen werden, und durch Arbeitgeberbeiträge und andererseits durch staatliche Zuschüsse.

Egal ob Sie angestellt oder selbständig sind, Sie sind bei ihr versichert und profitieren mehr oder weniger von denselben Leistungen. Zwischen den 2 Status in Sachen Sozialversicherungsbeiträge, Krankentagegeld und Arbeitslosenversicherung existieren jedoch einige Unterschiede.

Wie von der Krankenversicherung profitieren?

Ihre Mitgliedschaft

Hier eine zweite wichtige Abkürzung: CCSS für Centre Commun de la Sécurité Sociale, die Zentralstelle der Sozialversicherung. Diese registriert Ihre Mitgliedschaft und berechnet Ihren Sozialversicherungsbeitrag.

Wenn Sie angestellt sind, werden Sie automatisch Mitglied, sobald Ihr Arbeitgeber Ihre Tätigkeit meldet. Als Selbständiger müssen Sie den Schritt selbst durchführen (das erfolgt hier).

Die CCSS sendet Ihnen Ihre Sozialversicherungskarte, auf der Sie Ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer finden. Bei Arztbesuchen werden Sie nach diesem wahren Schlüssel, der die Türen zur ärztlichen Behandlung öffnet, gefragt werden.

Die Mitgliedschaft Ihrer Familie

Die Mitgliedschaft Ihres Partners und Ihrer Kinder bei der Krankenversicherung ist kostenlos. Es genügt, dass sie in Luxemburg wohnen und nicht bereits selbst Mitglied sind.

In Luxemburg nennt sich das die Mitversicherung. Der Antrag wird bei der CNS gestellt. Die Bedingungen für Kinder und Paare sehen folgendermaßen aus:

  • Alle Minderjährigen und Kinder unter 30 Jahren, die immer noch im Haus der Eltern leben, können über ihren Elternteil versichert werden.
  • Alle verheirateten oder eingetragenen Partner können von der Mitgliedschaft ihres Ehe- oder Lebenspartners profitieren. Partner müssen das Formular S041 oder E104 liefern, das bescheinigt, dass sie nicht mehr bei ihrer alten Krankenkasse versichert sind.

Wo sich behandeln lassen?

Begeben Sie sich bei plötzlicher Krankheit zu Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt. Dieser wird Sie, wenn nötig, an die Spezialisten überweisen.

In Luxemburg steht es Ihnen frei, Ihren Gesundheitsdienstleister zu wählen, solange er einen Vertrag mit der CNS besitzt. Wenn Ihr gewöhnlicher Arzt nicht verfügbar ist, können Sie einen anderen Arzt Ihrer Wahl aussuchen.

Sie sind außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen krank? In Luxemburg gibt es 3 Maisons médicales. Diese können Sie unter der Woche von 20 Uhr bis Mitternacht und an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis Mitternacht in Anspruch nehmen.  

Rufen Sie bei schwerwiegenden Gesundheitsproblemen mitten in der Nacht die 112 an oder begeben Sie sich direkt in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses. Eltern können ihre Kinder in die Kinder-Notaufnahme des Centre hospitalier du Luxembourg (CHL) bringen.

Wie eine Erstattung erhalten?

In Luxemburg werden die meisten Kosten von der CNS erstattet. Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte werden bei Erwachsenen zu 88 % und bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu 100 % erstattet. Das ist großzügig und ermöglicht es, richtig behandelt zu werden, deckt jedoch nicht alle (insbesondere zahn- und augenärztlichen) Kosten oder das Einbett-Krankenhauszimmer. Um davon zu profitieren, gibt es die Krankenzusatzversicherungen.

Wenn Sie Kosten ausgelegt haben

Die Erstattungen erfolgen per Post. Sie müssen den Umschlag nicht frankieren, wenn Sie ihn innerhalb Luxemburgs versenden:

  1. Senden Sie Ihre Behandlungsbelege an eine der 16 lokalen Agenturen.
  2. Geben Sie Ihre Matrikelnummer (nationale Identifikationsnummer) an und fügen Sie Ihre Kontodaten bei, wenn es sich um Ihr erstes Schreiben handelt.

Die Erstattung erfolgt per Überweisung (oder unter bestimmten Bedingungen per Scheck).

Die vom Drittzahlersystem übernommenen Kosten

Medikamente, Krankenhauskosten, Kosten für Physiotherapie oder Labor sind Beispiele für Gesundheitsleistungen, für die Sie die Kosten nicht auslegen müssen.

Sie müssen nur den Teil zahlen, der von der Krankenversicherung nicht gedeckt wird.

Krankenhauskosten

Die Krankenversicherung deckt die Kosten für den Krankenhausaufenthalt. Erwachsene müssen nur eine tägliche Zuzahlung leisten (diese fällt für Kinder unter 18 Jahren nicht an).

Im Krankenhaus in Anspruch genommene Ärzte stellen ihre Honorare jedoch in Rechnung. Diese werden manchmal vom Drittzahlersystem gedeckt, dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Übernahme von Medikamenten, Behandlungen und spezifischer Versorgung

Für besondere Medikamente, Prothesen oder Sprechstunden bei Spezialisten wie Psychomotorikern oder Physiotherapeuten müssen Sie die Kosten nicht auslegen, wenn Sie eine Überweisung besitzen. Die CNS überprüft deren Gültigkeit und liefert die Kostenübernahmebestätigungen.

Die Krankenzusatzversicherung medicis von Foyer ergänzt die CNS durch Übernahme nicht gedeckter Kosten. Je nach Bedarf gibt es zwei Versionen:

  • medicis hospi+ bietet Ihnen optimalen Schutz bei Krankenhausaufenthalten oder chirurgischen Eingriffen,
  • medicis confort geht noch weiter mit Übernahme medizinischer Behandlungen, zahnärztlicher und augenärztlicher Eingriffe/Behandlungen und alternativer Therapien.
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