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Fahrradträger: Was die Gesetze in Europa sagen
Was die Gesetze sagen.
In Luxemburg
Abmessungen
In Luxemburg schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass der Fahrradträger nicht mehr als 20 cm über die Fahrzeugseiten hinausragen darf. Die gesamte Ladung darf einschließlich Fahrräder 4 m Länge, 2,50 m Breite und 4 Meter Höhe nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Wenn das Kennzeichen und die Beleuchtung verdeckt sind, müssen diese nochmals am Fahrradträger angebracht werden. Dieser muss dann ein komplettes Set Lichter besitzen: Schlussleuchten, Blinker, Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektoren.
Kennzeichnung
Wenn die Ladung (in diesem Fall der Fahrradträger mit oder ohne Fahrräder) mehr als 1 Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss sie durch ein quadratisches Schild mit mindestens 50 cm Seitenlänge mit reflektierenden, rot-weißen Diagonalstreifen (Schild V20) am Ende der Ladung gekennzeichnet werden. Nachts oder bei verminderter Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 100 Meter sichtbar ist.
In Frankreich
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 255 Zentimeter nicht überschreiten. Ragt der Fahrradträger auf jeder Seite des Fahrzeugs mehr als 20 Zentimeter hinaus, müssen weiße, nach vorne gerichtete Leuchten angebracht werden. Auf der Rückseite werden neben der Zusatzbeleuchtung rote Reflektoren benötigt.
Beleuchtung und Kennzeichen
Das Kennzeichen und die Fahrzeuglichter müssen vollständig sichtbar bleiben. Anderenfalls müssen ein zusätzliches Set Leuchten und ein zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger angebracht werden.
Kennzeichnung
Wenn Ihr Fahrradträger mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss er mit einem reflektierenden Schild (mindestens 30 x 30 cm) mit roten und weißen Streifen gekennzeichnet werden. Nachts und bei ungenügender Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 150 Meter sichtbar ist.
In Deutschland
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden.
Kennzeichnung
Wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss sie mit einem reflektierenden, rot-weißen Schild mit mindestens 50 x 50 cm gekennzeichnet werden. Nachts und bei schlechter Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 100 Meter sichtbar ist.
In Belgien
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden.
Die nochmals anzubringenden Leuchten sind: Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor.
Kennzeichnung
Wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss sie durch ein quadratisches Schild mit mindestens 50 cm Seitenlänge mit reflektierenden, rot-weißen Diagonalstreifen gekennzeichnet werden. Nachts oder bei schlechter Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 100 Meter sichtbar ist.
In den Niederlanden
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden. Die nochmals anzubringenden Leuchten sind: Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor.
Kennzeichnung
Wenn Ihr Fahrradträger mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss er mit einem quadratischen Schild mit mindestens 50 cm Seitenlänge mit reflektierenden, rot-weißen Diagonalstreifen gekennzeichnet werden. Nachts oder bei verminderter Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 50 Meter sichtbar ist.
In Italien
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden.
Kennzeichnung
Jeder am Fahrzeugheck angebrachte Fahrradträger muss mit einem Kennzeichnungsschild versehen sein, unabhängig davon, ob er beladen ist oder nicht. Das Schild muss ein Quadrat mit mindestens 50 cm Seitenlänge mit 5 reflektierenden, rot-weißen Diagonalstreifen (V20) sein.
Regionale Vorschriften
Es ist wichtig, zu beachten, dass die Vorschriften je nach Region Italiens unterschiedlich sein können, da die lokalen Behörden strengere Vorschriften anwenden können.
In Spanien
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese (Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor) nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden.
Kennzeichnung
Ein spezifisches Schild zur Kennzeichnung (V20), das sich von dem unterscheidet, das anderswo in Europa verwendet wird, muss am Fahrzeugheck angebracht werden, wenn die Fahrräder über das Fahrzeug hinausragen. Es muss aus Metall (Kunststoff ist verboten) bestehen und drei rot-weiße Diagonalstreifen aufweisen. Achten Sie darauf, dass es von hinten und von den beiden Seiten des Fahrzeugs sichtbar ist. Rüsten Sie sich bei Bedarf mit einem zweiten Schild aus.
Regionale Vorschriften
Beachten Sie, dass die Vorschriften je nach Region Spaniens unterschiedlich sein können, da die lokalen Behörden strengere Vorschriften anwenden können.
In Portugal
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese (Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor) nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden.
Kennzeichnung
Wenn die Ladung mehr als 45 cm über das Fahrzeugheck hinausragt, muss sie durch ein quadratisches Schild mit 50 cm Seitenlänge mit reflektierenden, rot-weißen Diagonalstreifen gekennzeichnet werden. Nachts oder bei verminderter Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 100 Meter sichtbar ist.
In der Schweiz
Abmessungen
Die Gesamtbreite des Fahrzeugs, einschließlich Fahrradträger und Fahrräder, darf 2,55 Meter nicht überschreiten.
Beleuchtung und Kennzeichen
Verbirgt der Fahrradträger die Heckleuchten oder das Kennzeichen, müssen diese (Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Reflektor) nochmals an der Rückseite des Fahrradträgers angebracht werden.
Kennzeichnung
Wenn die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss sie durch ein quadratisches Schild mit mindestens 40 cm Seitenlänge mit reflektierenden, rot-weißen Diagonalstreifen gekennzeichnet werden. Nachts oder bei verminderter Sicht muss dieses Schild durch ein festes rotes Licht ergänzt werden, das mindestens 100 Meter sichtbar ist.
Entdecken Sie unseren Artikel über die Fahrradträger in Luxemburg und Europa.