Mobilitaet
17 Januar 2024

Wie melden Sie Ihr ausländisches Auto in 7 Schritten in Luxemburg an

Haben Sie Ihr Auto nach Luxemburg mitgebracht? Wenn Sie länger als sechs Monate bleiben, müssen Sie es hier anmelden. Dieser Vorgang ist nicht unbedingt einfach, aber wir können Sie beruhigen: Er ist nicht unüberwindbar! Befolgen Sie unsere Kurzanleitung in 7 Schritten, um nichts zu vergessen und bei einer Polizeikontrolle nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Signature d'un contrat avec clé de voiture sur la bureau

1.         Vor Ihrer Ankunft: Die notwendigen Dokumente zusammenstellen

Ab dem Datum Ihrer Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde in Luxemburg haben Sie 6 Monate Zeit, um Ihr Fahrzeug zuzulassen. Für diesen Vorgang benötigen Sie mehrere Nachweise.

  • Die Zulassungsbescheinigung: Alle Teile des Dokuments müssen vorgelegt werden. In den Ländern der Europäischen Union besteht diese Bescheinigung häufig aus zwei Teilen.
  • Die Rechnung: Sie braucht nur vorgelegt zu werden, wenn Sie im Zulassungsdokument nicht als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen sind.

2.         Ihr amtliches Kennzeichen beantragen

Der Antrag auf Reservierung eines amtlichen Kennzeichens kann auf MyGuichet.lu oder über die SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) gestellt werden. Sie können zwischen einem Kennzeichen der laufenden Nummernserie oder einem Wunschkennzeichen wählen.

Obwohl die Reservierung des Kennzeichens kostenlos ist, fällt eine Zulassungsgebühr von 50 € an. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 200 € an. (siehe Erklärung in Schritt 6)

Nachdem Sie die Bestätigung der Reservierung erhalten haben, müssen Sie selbst Ihre Nummernschilder bei einem der zugelassenen Hersteller von Kennzeichenschildern prägen lassen.

3.         Eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen

Sobald Sie Ihr amtliches Kennzeichen erhalten haben, können Sie Ihr Fahrzeug versichern. In Luxemburg ist, wie in ganz Europa, eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

Ihr Versicherer wird Sie um Angabe einiger technischen Daten Ihres Fahrzeugs (Marke, Typ, Modell, Hubraum, Gewicht, Leistung, Erstzulassungsdatum, Fahrgestellnummer …) sowie Ihres neuen Kfz-Kennzeichens bitten. Er übersendet Ihnen dann Ihre Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (früher „grüne Versicherungskarte“ genannt) und den Versicherungsschein in Form eines Aufklebers, den Sie für Ihre Zulassungsformalitäten benötigen.

4.         Die Steuervignette 705: die Zollabfertigung des Fahrzeugs oder die Zahlung der luxemburgischen Mehrwertsteuer

Privatpersonen und Unternehmen, die ein ausländisches Gebrauchtfahrzeug von einem Gewerbetreibenden gekauft haben, müssen die Zollabfertigung durchführen. Wenn Sie ein ausländisches Neufahrzeug gekauft haben, fällt die luxemburgische Mehrwertsteuer (17 %) an. In beiden Fällen benötigen Sie die Steuervignette 705.

Die Zollabfertigung für Gebrauchtwagen

Der Steuervignette 705 besagt, dass Sie die Mehrwertsteuer entrichtet haben. Um die Vignette zu erhalten, müssen Sie Ihr Auto bei einem der Zentren der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung vorführen.

Bei der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung benötigen Sie:

  • die Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (sie wird vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs ausgestellt),
  • die Kaufrechnung des Fahrzeugs,
  • das reservierte luxemburgische Kfz-Kennzeichen,
  • die vorherige Zulassungsbescheinigung (falls zutreffend),
  • die Versicherungsbescheinigung,
  • die nationale Identifikationsnummer bzw. die Steuernummer.

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Denken Sie auch daran, einen Ausweis mitzubringen.

Die luxemburgische Mehrwertsteuerregelung für Neufahrzeuge

Dafür müssen Sie die Erklärung 446-L bei einem der Ämter der Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung abholen und einreichen. Nachdem Sie die Erklärung ausgefüllt haben, müssen Sie die Mehrwertsteuer in Höhe von 17 % des Kaufpreises entrichten.

Die Zoll- und Verbrauchssteuerverwaltung händigt Ihnen dann den Abschnitt D der Erklärung 446-L aus, der den Nachweis für die Zahlung der Mehrwertsteuer darstellt. Dieses Dokument ist auch eines der Dokumente, die (zusammen mit allen oben genannten Dokumenten) vorgelegt werden müssen, um die Vignette 705 zu erhalten.

5.         Die Kfz-Hauptuntersuchung

Um Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen, benötigen Sie eine gültige Kfz-Hauptuntersuchung. Wenn Sie eine gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung in dem Land, in dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, besitzen, ist diese auch in Luxemburg gültig (sofern dieselben Anforderungen gelten).

Wenn Sie die Kfz-Hauptuntersuchung in Luxemburg durchführen, müssen Sie sich an eine zugelassene Prüfstelle wenden.

6.         Die Verwaltungsgebühr: Kauf der Gebührenmarke

Dies ist die letzte Etappe des Zulassungsverfahrens: die Bezahlung der Verwaltungsgebühr.

Diese Gebührenmarke in Höhe von 50 € kann auf zwei Arten erworben werden:

  1. bei einem der zuständigen Büros der Registrierungs- und Domänenverwaltung (Administration de l’enregistrement et des domaines – AED).
  2. per Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL). Der Überweisungsbeleg ist für die Zulassung erforderlich und darauf müssen Vor- und Nachname, Verwendungszweck, amtliches Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) angegeben sein.

Wenn Sie sich für ein Wunschkennzeichen entschieden haben, wird ein Zuschlag von 50 € fällig.

7.         Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt? Dann ist die Zulassung fast abgeschlossen!

Als letzten Schritt des Vorgangs müssen Sie Ihren Antrag bei der SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) stellen. Sie müssen das Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation) ausfüllen und die folgenden Originaldokumente vorlegen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Originalrechnung
  • Versicherungsschein
  • Vignette 705
  • Ausländisches Zulassungsdokument
  • Steuermarke der Verwaltungsgebühr
  • Bescheinigung der Kfz-Hauptuntersuchung
  • Europäische Konformitätsbescheinigung

Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie von der SNCA Ihre Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und eine vorläufige Steuervignette, die 30 Tage lang gültig ist.

Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung teilt Ihnen dann die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer mit (die jedes Jahr zu entrichten ist). Sie haben 60 Tage Zeit, um die Zahlung vorzunehmen, und erhalten anschließend die endgültige Vignette per Post.

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