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Immobilienkredit: Was passiert im Todesfall?
In den meisten Fällen ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung der kostbarste Besitz Ihrer Familie. Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung beherbergt den Haushalt und ist voller Erinnerungen. Vielleicht haben Sie mit Hilfe eines Immobilienkredits auch in einen Zweitwohnsitz oder ein Gewerbegebäude investiert. Was aber passiert im Todesfall? Worauf müssen sich Ihre Angehörigen gefasst machen, und wie lässt sich sicherstellen, dass sie auch nach Ihrem Ableben dort weiter wohnen können? An einer Restschuldversicherung führt kein Weg vorbei, um Ihre Erben zu schützen und Ihre Immobilienpläne ganz beruhigt zu konkretisieren.
Aufgabe einer Restschuldversicherung
Ihre Angehörigen erben Ihr Hab und Gut ebenso wie Ihre Schulden, wenn nichts anderes geregelt ist. Doch ein Immobilienkredit kann das monatliche Budget stark belasten.
Die Restschuldversicherung sorgt dafür, dass Ihr Partner oder Ihre Angehörigen den Kredit selbst nicht tilgen müssen. Diese Versicherung wird deswegen von der Bank dringend empfohlen oder sogar verlangt, wenn Sie einen Immobilienkredit abschließen, auch wenn eine Restschuldversicherung an sich keine Pflicht ist.
Wie funktioniert diese Art von Versicherung?
Die Restschuldversicherung garantiert der Bank die Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals. Wenn Sie vor Vertragsablauf sterben, übernimmt die Versicherungsgesellschaft oder -kasse an Ihrer Stelle die Rückzahlung an die Bank. Die Versicherungssumme entspricht dem Kapital, das noch zurückgezahlt werden muss. Sie wird im Laufe des Vertrages daher geringer.
Je nach Art der abgeschlossenen Versicherung werden auch andere Risiken als der Todesfall abgedeckt. Zum Beispiel falls Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit auf Dauer komplett erwerbsunfähig werden.
Und wenn Sie bereits gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z. B. eine Krebserkrankung erlitten haben? Seit Kurzem existiert in Luxemburg das „Recht auf Vergessen“. Acht Versicherungsgesellschaften, die die Restschuldversicherung anbieten, haben mit dem Gesundheitsministerium und dem luxemburgischen Verband der Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften ACA eine Vereinbarung getroffen. Unter bestimmten Bedingungen erleichtert diese Vereinbarung Menschen, die aufgrund einer Krebserkrankung ein erhöhtes Risiko aufweisen, den Zugang zu einer Restschuldversicherung.
Eine Entscheidung, die auch Steuervorteile bietet
Die Prämie für Ihre Restschuldversicherung kann jährlich oder auf einmal entrichtet werden. In diesem Fall spricht man von Einmalprämie.
Unabhängig von der gewählten Option ist Ihre Prämie von der Einkommensteuer absetzbar. Die Absetzbarkeit ist auf 672 Euro pro Jahr gedeckelt. Für Ihren Ehepartner und jedes Kind kommen jeweils 672 Euro hinzu. Im Falle der Einmalprämie erhöht sich der absetzbare Betrag.
Bis zu 672 € jährlich zusätzlich für jede weitere Person im selben Haushalt.
Steuerpflichtiger | Ohne Partner | Mit Partner |
Ohne Kind | 672€ | 1 344€ |
Pro zusätzlichem Kind | + 672€ | + 672€ |
Die abzugsfähige Obergrenze steigt bei einmaliger Prämienzahlung.
Steuerpflichtiger | Abzugsfähigkeit bis zu 30 Jahre | Erhöhte Abzugsfähigkeit vom 31. bis 49. Jahr pro Jahr | Maximal abzugsfähig 50 Jahre und mehr |
Ohne Kind | 6 000€ | 480€ | 15 600€ |
Pro zusätzlichem Kind | 1 200€ | + 96€ | 3 120€ |
Vergleichen Sie vor dem Abschluss
Oftmals bietet Ihnen die Bank, bei der Sie Ihren Immobilienkredit aufnehmen, auch eine Restschuldversicherung an. Doch ein solches Paket ist keine Pflicht. Es steht Ihnen frei, die Restschuldversicherung bei einem Versicherer Ihrer Wahl abzuschließen.
Genau wie Sie die Kreditangebote mehrerer Banken verglichen haben, sollten Sie sich die Zeit nehmen und die Angebote und Leistungen vergleichen, damit Sie die für Ihre Zwecke am besten geeignete Versicherung auswählen.
Weitere Absicherungen
Für eine optimale Absicherung Ihrer Angehörigen kommen weitere Versicherungsprodukte in Betracht.
Ihre sonstigen Kredite (Autokredit, Privatkredit) lassen sich auf die gleiche Weise wie Ihr Immobilienkredit absichern: Hierfür gilt jeweils eine spezifische Restschuldversicherung.
Sie können auch eine Altersvorsorgeversicherung und eine Todesfallversicherung miteinander kombinieren. In diesem Fall bauen Sie Vermögen zur Aufstockung Ihres Einkommens im Ruhestand auf. Gleichzeitig wird eine Kapitalzahlung an Ihre Angehörigen im Todesfall garantiert. Und Sie kommen in den Genuss von Steuervorteilen: Denn ein Teil dieser Prämien ist steuerlich absetzbar. Weitere Informationen über diese Vorteile finden Sie hier.