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Wie bereitet man seine Rente am besten vor?
Welche Einkünfte werden Sie nach der Pensionierung haben? Zu wenige Menschen können diese Frage beantworten. Und dennoch ist sie sehr wichtig. Die Zeit der Rente kann einen erheblichen Teil Ihrer Lebenszeit ausmachen.
Statistisch gesehen liegt der durchschnittliche Einkommensverlust nach dem Renteneintritt bei 25 %. Diese Differenz kann erhebliche Folgen haben, vor allem da sie zu einem Zeitpunkt kommt, wo Sie Zeit gewinnen, um zu leben und mehr auszugeben.
Die Lösung? Sparen mit speziell darauf zugeschnittenen Produkten. Zumal diese Sparmöglichkeiten durch das Steuerrecht gefördert werden. Und es ist nie zu früh, damit zu beginnen. Je früher Sie Ihre Rente vorbereiten, desto höher wird das angesparte Kapital sein
Renteneintrittsalter und Rentenhöhe
Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist in Luxemburg auf 65 Jahre festgelegt. Um die volle Rente zu erhalten, müssen Sie 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, dies sind 480 Beitragsmonate zur Pensionsversicherungsanstalt.
Wenn Sie 40 Jahre lang gearbeitet haben, kann vor dem Alter von 60 Jahren die vorzeitige Altersrente beantragt werden.
Die gesetzliche Mindestrente ist in Luxemburg auf 2244,82 € brutto (Januar 2024 cnap.lu) festgesetzt. Sie steigt dann parallel zu den Lebenshaltungskosten und wird automatisch um 2,5 % erhöht, wenn der Index sich erhöht.
Seine Rente ergänzen und Steuervorteile nutzen
Eines der besten Mittel, um seine Rente vorzubereiten und dabei jährliche Steuervorteile zu nutzen, ist die Rentenversicherung. Es handelt sich um eine Möglichkeit des Sparens, durch die die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Einkommen und Ihren Renteneinkünften gedeckt wird.
In steuerlicher Hinsicht sind die Sparprämien ebenso wie die Prämien für Todesfall und Invalidität abzugsfähig.
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Zu welchem Zeitpunkt müssen Sie Ihren Pensionsantrag stellen?
Um in Luxemburg Ihre Rente zu erhalten, müssen Sie sie beantragen. Der Pensionsantrag ist ein einfaches Formular, das auf der Website der CNAP (Caisse Nationale d’assurance pension) abgerufen werden kann.
Und natürlich sollte man dies früh genug tun, um sicher zu sein, dass alles in Ordnung ist. Dies sollte mindestens drei Monate vor Beginn Ihres Rentenbeginns erfolgen.
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Und für Grenzgänger?
Um Anspruch auf das luxemburgische Pensionssystem zu haben, müssen zwei Mindestbedingungen erfüllt sein:
- Man muss mindestens ein ganzes Jahr in Luxemburg gearbeitet haben.
- Man muss insgesamt mindestens 10 Jahre lang in Ländern der Europäischen Union gearbeitet haben (oder in anderen Ländern, die ein bilaterales Abkommen mit Luxemburg geschlossen haben).
Wenn Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn einen etwas komplizierten Karriereverlauf zwischen den europäischen Ländern hatten, ist nichts verloren. Besser noch: Europa erleichtert Ihnen alle Formalitäten. Sie brauchen nur Ihre Rente in Ihrem Wohnsitzland zu beantragen. Die betreffende Pensionskasse übernimmt dann den Abgleich dieser Informationen mit den Kassen der anderen Länder.