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Umzug nach Luxemburg: Welche Formalitäten sind zu erledigen?
Luxemburg ist die Wahlheimat vieler ausländischer Arbeitnehmer. Falls die florierende Wirtschaft unseres Landes auch Sie bewogen hat, Ihren Lebensmittelpunkt ins Großherzogtum zu verlegen, müssen Sie eine Reihe an Formalitäten erledigen, damit alles seine Ordnung hat.
Umzug nach Luxemburg
In Luxemburg müssen Sie Ihren Zuzug in der Gemeinde melden, in die Sie ziehen.
Falls Sie Bürger der Europäischen Union oder eines gleichgestellten Staats sind, haben Sie acht Tage Zeit, um diese Formalität zu erledigen, für die Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass benötigen.
Für Nicht-EU-Bürger sind ein paar weitere Schritte im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Einreise und zum Aufenthalt von Ausländern erforderlich
Ebenso müssen Sie Ihre Ausreise melden, wenn Sie wieder aus Luxemburg fortziehen. Das Prozedere ist dasselbe: Sie begeben sich einfach mit einem gültigen Ausweisdokument zur Gemeindeverwaltung.
Entdecken Sie zusätzliche tipps für Neuankömmlinge
Wer muss sonst noch von Ihrem Umzug unterrichtet werden?
- Ihre Versicherungsgesellschaft oder Ihr Versicherungsmakler: Lassen Sie Ihre Hausratversicherungen an Ihr neues Wohnsitzland anpassen.
- Post: Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihnen Ihre Post unterbrechungsfrei zugestellt wird, können Sie einen Nachsendeauftrag erteilen (wie Sie diesen Service aktivieren, erfahren Sie auf Post.lu).
- Nicht zu vergessen: Ihr Arbeitgeber, Ihre Krankenversicherung, Ihre Bank etc.
- Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug anreisen, sollten Sie die 7 Schritte zur Registrierung in Luxemburg nicht verpassen.
Die gesamte luxemburgische Verwaltung auf einen Klick
Der Staat Luxemburg hat sämtliche Verfahren und Formulare jeder Behörde auf einer einzigen Website zusammengefasst: Guichet.lu
Hier können Sie viele nützliche Schritte rund um den Umzug nach Luxemburg erledigen, zum Beispiel:
- das Formular für die Anmeldung in einer luxemburgischen Gemeinde erhalten
- sich mit den Gepflogenheiten rund um die Vermietung und den Mietvertrag vertraut machen
- einen ausländischen Führerschein eintragen, umtauschen oder umschreiben lassen