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Voraussicht

Abzugsfähige Versicherungsprämien für Ihre Steuererklärung in Luxemburg

Das Steuersystem in Luxemburg bietet dank absetzbarer Versicherungsbeiträge konkrete Optimierungsmöglichkeiten. Laut Artikel 111bis des Luxemburgischen Einkommensteuergesetzes (LIR[1]) sind für einen Altersvorsorgevertrag pro Jahr bis zu 3200 € steuerlich abzugsfähig. Die Restschuldversicherung mit Einmalprämie ist bis zu einer Obergrenze von 6000 € (alleinstehend, unter 30 Jahre) absetzbar und erhöht sich bei jedem Kind um 1200 €. Diese Steuersparmöglichkeiten können sowohl von steuerlich in Luxemburg ansässigen Personen als auch von gleichgestellten nicht gebitesansässigen Personen in Anspruch genommen werden.

Homme sur son ordinateur qui calcule et tient des papiers en main

Was ist eine abzugsfähige Versicherungsprämie?

Steuerlich abzugsfähige Versicherungsprämien sind im Rahmen von bestimmten Versicherungsverträgen gezahlte Beiträge. Sie können von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Diese Prämien sind den Artikeln 111 und 111bis des Luxemburgischen Einkommensteuergesetzes (LIR) gesetzlich geregelt. Diese müssen sich auf Verträge beziehen, die bei in Luxemburg oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) zugelassenen Unternehmen abgeschlossen wurden.

Die unterschiedlichen Arten absetzbarer Versicherungsprämien

Die luxemburgische Gesetzgebung unterscheidet drei Hauptkategorien steuerlich abzugsfähiger Versicherungsprämien.

Lebens-, Todesfall-, Unfall-, Erwerbsunfähigkeits-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen

Laut Artikel 111 des LIR umfassen die abzugsfähigen Versicherungsprämien:

  • Lebensversicherung: Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben.
  • Haftpflichtversicherung: Absetzbar ist nur der Haftpflichtanteil der Prämie, egal, ob es sich dabei um eine Kfz-Haftpflicht- oder eine Wohngebäudeversicherung handelt.
  • Unfall-, Erwerbsunfähigkeits- und Krankenversicherung: Die Beiträge werden an anerkannte Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit (Sociétés de Secours mutuels) gezahlt.

Beachten Sie, dass Prämien, die materielle Risiken abdecken (Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Kasko- oder Vollkaskoversicherungen) nicht steuerlich abzugsfähig sind[2].

Todesfallversicherung zur Restschuldabsicherung

In Verbindung mit einem Immobiliendarlehen kann eine solche Versicherung auf folgende Weise bezahlt werden:

  • Mittels periodischer Prämienzahlung: abzugsfähig bis zum Standard-Höchstbetrag, der in Artikel 111 des LIR angegeben ist.
  • Als Einmalprämie: Außerordentliche Erhöhung des Höchstbetrags beim Erwerb Ihres Hauptwohnsitzes bei Zahlung einer Einmalprämie.

Altersvorsorge

Sparverträge für die Altervorsorge müssen drei Bedingungen erfüllen:

  • Mindestlaufzeit 10 Jahre.
  • Ende der Laufzeit zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr.
  • Kein vorzeitiger Rückkauf (außer bei schwerer Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit).

Gut zu wissen: Optimieren Sie Ihre Steuererklärung mit konkreten Beispielen.

Nehmen wir das Beispiel von Grégory, einem Manager, der pro Jahr 40.000 € netto verdient. Ohne Steuerermäßigung beläuft sich seine jährliche Steuerschuld auf 4649 €. Indem er 540 € Werbungskosten, 672 € für Haftpflichtversicherungen und 3200 € für die Altersvorsorge in Abzug bringt, sinkt seine Steuerlast auf 3464 €, was einer Ersparnis von 1185 € pro Jahr entspricht.

Ein weiteres Beispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem Kind, das für eine Kfz-Haftpflichtversicherung 750 €, eine Privathaftpflichtversicherung 65 € und für eine Lebensversicherung für ihr Kind 1000 € ausgibt, kann bis zu 1815 € absetzen und auf diese Weise rund 593 € Steuern sparen. private civil liability insurance, and €1,000 life insurance for their child. They can deduct up to €1,815 and save around €593 in income tax.

Obergrenzen der steuerlichen Abzugsfähigkeit

Die abzugsfähigen Beträge variieren je nach Art der Prämie und Ihrer Familiensituation.

Die Prämien des Artikels 111 LIR

Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 672 € pro Person im besteuerten Haushalt.

FamiliensituationOhne LebenspartnerMit Lebenspartner
Steuerpflichtiger ohne Kind672 €1344 €
Steuerpflichtiger + 1 Kind1344 €2016 €
Steuerpflichtiger + 2 Kinder2016 €2688 €

Restschuldversicherung mit Einmalprämie

Die Obergrenzen für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes (Wohnung oder Haus) werden bei Zahlung einer Einmalprämie erhöht[3].

FamiliensituationBis 30 JahreJährliche Erhöhung (31–49 Jahre)50 Jahre oder mehr
Steuerpflichtiger ohne Kind6000 €480 €15.600 €
Steuerpflichtiger + 1 Kind7200 €576 €18.720 €

Bei Paaren können sich die Beträge verdoppeln, sofern beide Partner versichert sind. Kinderzuschläge werden hingegen nur einem Elternteil gewährt.

Altersvorsorge (Artikel 111bis LIR)

Seit 2017 kann unabhängig vom Alter ein einmaliger Betrag in Höhe von 3200 € pro Jahr und Steuerzahler abgesetzt werden. Der Höchstbetrag gilt pro Person: Jeder Ehepartner/Lebenspartner kann einen Vertrag abschließen.

Gut zu wissen: Die Lösungen von Foyer.

Die Versicherungsprodukte von Foyer wurden unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung entwickelt:

horizon: flexibler Zusatzrentenplan, bei dem pro Jahr ein Betrag von bis zu 3200 € steuerlich absetzbar ist.

protect4life: eine Lösung, die Leistung im Todesfall und Sparvertrag miteinander kombiniert. Bei diesem Vertrag ist eine Steuerermäßigung von bis zu 672 € pro Mitglied des Haushalts möglich.

focus investissement: eine Restschuldversicherung, deren abzugsfähige Obergrenzen bei Einmalprämie erhöht werden.

Wie setze ich meine Versicherungsprämien von der Steuer ab?

Die Vorgehensweise für den steuerlichen Abzug ist denkbar einfach.

  1. Sammeln Sie Ihre Belege. Ihre Versicherungsgesellschaft sendet Ihnen eine Steuerbescheinigung zu, die den jährlich abzugsfähigen Betrag ausweist.
  2. Füllen Sie Ihre Steuererklärung aus.
    • Prämien des Artikels 111 LIR: Abschnitt B. b „Versicherungsprämien und -beiträge“ Seite 14 des Formulars 100F[4].
    • Restschuldversicherung mit Einmalprämie: Abschnitt B. b „Versicherungsprämien und -beiträge“ Seite 14 des Formulars 100F.
    • Altersvorsorge: Abschnitt D der Sonderausgaben, Seite 15.
  3. Halten Sie die Fristen ein. Reichen Sie Ihre Steuererklärung spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres ein, das auf das betreffende Steuerjahr folgt.
  4. Fügen Sie Ihre Belege bei: Die von Ihrer Versicherungsgesellschaft bereitgestellten Bescheinigungen müssen beigefügt werden.

Die Steuererklärung kann per Post oder online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Gut zu wissen: myTax, der digitale Steuerassistent von Foyer und Vireo.

Mithilfe des über den Kundenbereich von Foyer zugänglichen Tools myTax können Sie Ihre Steuererklärung erstellen. Es erkennt automatisch steuerlich absetzbare Posten, die insbesondere bei Versicherungsprodukten noch optimiert werden können. So können Sie, unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg ansässig sind oder nicht, ohne besondere Vorkenntnisse Ihre steuerliche Situation optimieren.

Durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsprämien fördert das luxemburgische Steuersystem Altersvorsorge- und Sparverträge. Indem Sie die verschiedenen Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnutzen, können Sie bei der Einkommensteuer erhebliche Einsparungen erzielen.

Die drei wichtigsten Punkte:

  1. Umfassende steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Das System ermöglicht es Ihnen, Ihre Einkommensteuerschuld zu senken und sich zugleich gegen verschiedene Risiken abzusichern.
  2. Auf Ihre familiäre Situation abgestimmte Abzugsbeträge. Diese sind besonders vorteilhaft für die Restschuldversicherung mit Einmalprämie und die Altersvorsorge.
  3. Ein einfaches Erklärungsverfahren, das allen gebietsansässigen sowie steuerlich gleichgestellten, nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen zugänglich ist.

[1] https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/LIR/LIR2025.pdf

[2]https://guichet.public.lu/fr/citoyens/aides/logement-construction/aides-indirectes/primes-assurance-resident.html

[3]https://impotsdirects.public.lu/dam-assets/fr/legislation/legi17/lir-111-1-02112017.pdf

[4]https://impotsdirects.public.lu/fr/formulaires/pers_physiques.html

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