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Die Fluggesellschaft annulliert meinen Flug: Welche Rechte habe ich?

Die Annullierung des Flugs durch die Fluggesellschaft ist sicher kein optimaler Start in den Urlaub. Doch in vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Zunächst stellt sich die Frage: Ist die Annullierung des Flugs auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen?

Als außergewöhnliche Umstände gelten Situationen und Ereignisse, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat.

Dabei kann es sich um Anschläge, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder in jüngster Zeit auch das Coronavirus handeln. Manchmal können auch Streiks, soziale Kundgebungen und technische Probleme als außergewöhnliche Umstände eingestuft werden.

In all diesen Fällen sind Fluggesellschaften nicht dazu verpflichtet, eine pauschalierte Entschädigung zu zahlen.

Regelungen der EU-Verordnung

In Europa sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die von den Fluggesellschaften im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder Verspätung von Flügen zu erbringenden Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste geregelt. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die in einem Land der Europäischen Union (sowie in Island, Norwegen und der Schweiz) starten bzw. landen, sofern sie von europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.

Pflichten der Fluggesellschaften bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung

Eine Fluggesellschaft kann Flüge bis zu 15 Tagen vor Abflug annullieren, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Sie muss Ihnen jedoch einen ähnlichen Ersatzflug anbieten. Wenn Sie diesen neuen Flug nicht annehmen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen den Preis des Tickets vollständig zu erstatten (die gesetzliche Frist für die Erstattung beträgt in diesem Fall 7 Tage).

Ab einer Abflugverspätung von 2 Stunden ist das Unternehmen verpflichtet, die Passagiere zu verpflegen. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Unterkunft sowie die Anreise zum Flughafen und den Rücktransport übernehmen. Hierzu ist die Fluggesellschaft übrigens auch im Falle außergewöhnlicher Umstände verpflichtet.

Nach dem europäischen Fluggastrecht können von den Fluggesellschaften zusätzliche Entschädigungen verlangt werden, sofern die Annullierung des Flugs nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Wie wird die Höhe der Entschädigung berechnet?

Selbst für Fluggäste, die einen Ersatzflug erhalten, sehen die europäischen Rechtsvorschriften pauschalierte Ausgleichszahlungen vor.

Ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie hoch diese ausfällt, hängt jedoch von der Entfernung Ihrs Flugs und der Verspätung bei der Ankunft ab:

  • 250 Euro bei Flügen von weniger als 1.500 km mit mehr als 2 Stunden Verspätung
  • 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km mit mehr als 3 Stunden Verspätung
  • 600 Euro bei Flügen von mehr als 3.500 km mit mehr als 4 Stunden Verspätung (300 Euro bei einer Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden)

Wie bereits erwähnt, kommt es auf die Verspätung bei der Ankunft an. Wenn beispielsweise Ihr erster Flug bei der Abreise verspätet war, der zweite Flug Sie aber zur geplanten Zeit zum Zielort bringt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

An wen richten Sie Ihre Beschwerde?

Sie müssen Ihre Beschwerde zunächst an die Fluggesellschaft senden. Die meisten Fluggesellschaften verfügen über spezielle Formulare, die Sie online ausfüllen können. Geben Sie die Umstände der Annullierung Ihrer Reise genau an und fügen Sie alle Ausgabenbelege bei

Fluggesellschaften sind nicht immer sehr kooperativ oder schnell, wenn es um die Erstattung der Kosten von Fluggästen geht. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen nicht binnen acht Wochen antworten oder sich weigern, eine Entschädigung zu zahlen, können Sie sich an die zuständige Behörde des betreffenden Lands wenden. Diese nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zuständig.

Sie haben keine Zeit, sich selbst darum zu kümmern? Privatunternehmen wie Airhelp oder Flightright können alle Beschwerden für Sie einreichen. Die Dienstleistung wird nur im Erfolgsfall in Rechnung gestellt, dann werden in der Regel 25 % des erstatteten Betrags einbehalten.

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