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Nützliche Tipps zur Steuererklärung in Luxemburg

Die meisten Bürger Luxemburgs und Grenzgänger müssen jedes Jahr in Luxemburg eine Steuererklärung ausfüllen. Bei dieser Steuererklärung sind verschiedene Ausgaben abzugsfähig und können dadurch den Steuerbetrag verringern. Auch wenn Luxemburg den Ruf hat, weniger kompliziert zu sein als seine Nachbarn, gibt es immer wieder bestimmte Fragen. In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten Punkte vor, die hierbei berücksichtigt werden müssen.

Steuererklärung in Luxemburg : termine und Fristen

In Luxemburg muss die Steuererklärung für die Einkünfte des Vorjahres vor dem 31. März ausgefüllt werden. Es wird geraten, dieses Datum einzuhalten, es ist jedoch keine Ausschlussfrist. Die tatsächliche Abgabefrist, nach deren Ablauf ein Zwangsgeld oder ein Steuerzuschlag drohen, ist der 31. Dezember.

Beachten Sie allerdings, dass das Datum des 31. März unbedingt eingehalten werden muss, wenn verheiratete Steuerpflichtige ihre steuerliche Veranlagung für ihre Einkünfte aus dem Jahr 2023 ändern möchten, zum Beispiel um von einer Kollektivbesteuerung zur Individualbesteuerung überzugehen oder umgekehrt!

Die Steuerverwaltung verschickt im Januar oder Anfang Februar eine Lohnsteuerkarte. Dieses Dokument, das an Ihren Arbeitgeber geschickt wird, erlaubt es, die Steuer an der Quelle, vom Lohn, einzubehalten.

Die Formate und die Möglichkeiten, um sie auszufüllen

Das Papierformat des Formulars 100 D ist immer noch gültig, wird jedoch nach und nach durch den elektronischen Datenaustausch ersetzt.

Online haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können das Formular 100 in der PDF-Fassung von MyGuichet.lu herunterladen, ausfüllen und einsenden.
  • Oder Sie können Ihre Steuererklärung direkt im Portal MyGuichet.lu ausfüllen.

In beiden Fällen müssen Sie sich mit einem LuxTrust-Zertifikat anmelden, das maximale Sicherheit garantiert.

Besonders zu beachten sind folgende Punkte:

Es gibt eine gewisse Zahl von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben, die geltend gemacht werden können. Beispiele dafür sind:

  • Werbungskosten (bei Ausübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit entstehende Kosten 
  • Rentenzahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Unterhaltszahlungen oder andere permanente Renten 
  • Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge und -abgaben 
  • Versicherungsbeiträge und -prämien 
  • Prämienzahlungen für einen Vorsorgeversicherung (bis zu 672 €/Jahr absetzen)
  • Beiträge für ein Private rentenversicherung (bis zu 3200 €/Jahr absetzen), Spenden oder Zuwendungen usw.
  • Restschuldversicherung (bis zu 672 €/Jahr absetzen)
  • Beitragszahlungen für einen Bausparvertrag 
  • Kosten für Hauspersonal und Kinderbetreuungskosten

Steuerliche Vorteile von Versicherungsprodukten

Für viele Steuerzahler bleiben daher Lebensversicherungs- und Altersvorsorgeprodukte nach wie vor die besten Möglichkeiten, um eine Reihe von abzugsfähigen Höchstbeträgen zu nutzen.

Versicherungsprodukte haben in der Tat zwei steuerliche Vorteile 

  • Die Prämien sind steuerlich absetzbar
  • Bei Fälligkeit garantierte Kapitalprodukte sind mit Ausnahme von Altersvorsorgeprodukten von der Einkommensteuer befreit.

Welche Bank- und Versicherungsprodukte sind steuerlich absetzbar?

* Um die im luxemburgischen Recht vorgesehenen Steuervorteile zu nutzen, müssen Lebensversicherungsverträge, die einen Sparanteil enthalten, eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben.

** 2 Bedingungen: Mindestdauer des Vertrags: 10 Jahre und Alter bei Vertragsende: mindestens 60 und höchstens 75 Jahre.

Grenzgänger

Wenn Sie Grenzgänger aus Frankreich oder Belgien sind und besondere Informationen zu Ihren Pflichten oder Abzugsmöglichkeiten benötigen, konsultieren Sie den Steuerleitfaden. (https://www.guidedesimpots.lu).

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