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Rauchmelder: Welche Risiken bestehen, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen?

Sie haben Ihre Wohnung noch nicht mit Brandmeldern ausgestattet? Sie sollten nicht länger damit warten! Seit dem 1. Januar 2023 sind sie in Luxemburg in allen Wohngebäuden Pflicht. Haben Sie eine Ahnung, abgesehen von den Risiken für Ihr Leben oder Ihren materiellen Besitz, was Ihnen genau droht, wenn Sie dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen? Im Folgenden finden Sie einige Erklärungen.

Luxemburg hat mit seinen Nachbarn gleichgezogen: In Wallonien sind Rauchmelder bereits seit 2006 Pflicht. Frankreich zog 2015 nach, Deutschland folgte ab 2016. Bei uns trat das Gesetz am 1. Januar 2020 für Neubauten in Kraft und ließ den bestehenden Häusern drei Jahre Zeit, um sich an die Vorschriften anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass jeder seit dem 1. Januar 2023 dieser Vorschrift befolgt.

Die gute Nachricht? Diese kleinen, preisgünstigen Boxen retten Leben! Denn das Gefährlichste an einem Feuer sind nicht die Flammen, sondern die Rauchgase, die lautlos und oft im Schlaf töten. In Luxemburg stirbt jedes Jahr ein Mensch an einer Rauchvergiftung. In den Nachbarländern wird geschätzt, dass Brandmelder die Zahl der Todesopfer um 25 % senken.

 
Eigentümer, Mieter: Erinnerung an die wichtigsten Regeln

Als Eigentümer (oder Miteigentümer) sind Sie für die Installation der Rauchmelder verantwortlich, während der Bewohner für die Wartung verantwortlich ist (regelmäßig sicherstellen, dass das Gerät einwandfrei funktioniert und die Batterien austauschen, wenn sie leer sind).

  • Die Melder müssen das CE-Zeichen tragen und der europäischen Norm EN 14604 entsprechen (beides auf dem Gerät angegeben).
  • Sie sollten an der Decke oder notfalls so hoch wie möglich angebracht werden, vorzugsweise in der Mitte des Raumes.
  • Jedes Schlafzimmer muss mit mindestens einem Melder ausgestattet sein,
  • Sowie alle Fluchtwege, die im Notfall benutzt werden können: Treppenhaus, Flure, Diele …

Die Installation in anderen Räumen der Wohnung ist nicht vorgeschrieben, wird aber an Orten wie der Waschküche, dem Büro, dem Wohnzimmer oder dem Heizraum dringend empfohlen.  In der Garage, der Küche oder im Badezimmer sind Rauchmelder hingegen nicht zu empfehlen, da Kochdünste oder Wasserdampf das Gerät unbeabsichtigt auslösen können.

Alle Antworten, insbesondere zur Installation von Brandmeldern, finden Sie auf der Website https://rauchmelder.lu

Nichteinhaltung der Verpflichtungen: Welche Folgen hat dies?

Auch wenn die Installation von Brandmeldern mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Geldbußen bei Nichteinhaltung.

Und entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann Ihre Hausratversicherung die Entschädigung nicht mit der Begründung verweigern, dass Sie keine Rauchmelder installiert haben. Das Rauchmelder-Gesetz verbietet nämlich jede Verfallsklausel, die in eine Brandschutzgarantie eingefügt wird.

Wenn jedoch in Ihrem Haus ein Feuer ausgebrochen ist und das Feuer bei einer anderen Person als Ihnen selbst (dem bewohnenden Mieter, einem Besucher oder dem Nachbarn, wenn sich das Feuer ausbreitet) Sachschäden verursacht, im schlimmsten Fall sogar Verletzte oder Tote, können Sie zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.  

  • Ihre strafrechtliche Verantwortung wird jedoch von keiner Versicherung abgedeckt! Mit anderen Worten: Sie können vor einem Strafgericht verklagt werden und müssen mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe wegen fahrlässiger Tötung rechnen, wenn es durch Ihre Fahrlässigkeit zu Verletzten oder Toten kam.
  • Die Opfer oder ihre Rechtsnachfolger können von Ihnen auch zivilrechtlich Entschädigungen für immaterielle und/oder materielle Schäden fordern.

Fazit: Sie sollten sich Brandmelder zulegen, weil dadurch tatsächlich Leben gerettet werden können. Das Gesetz unterstreicht lediglich die Bedeutung, die Brandmelder haben können. Warten Sie nicht auf ein Drama, um sich dessen bewusst zu werden. Beugen Sie jetzt Risiken vor.

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