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Sie wollen in Luxemburg ein Unternehmen gründen? Das müssen Sie wissen!

Luxemburg überzeugt zahlreiche Unternehmer mit attraktiven Steuergesetzen und finanzieller Stabilität. Aber welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Ihr neues Unternehmen Erfolg hat? Erfahren Sie Genaueres in diesem Artikel.

1.      Skizzieren Sie zunächst Ihr Projekt

Damit ein Unternehmen existenzfähig ist, muss zunächst entschieden werden, welche Form es haben soll. Überprüfen Sie Ihr Konzept und wählen Sie eine Rechtsform.

Die meisten luxemburgischen Unternehmen sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG). Für erstere benötigen Sie ein Grundkapital von 12.000 € und mindestens zwei Gesellschafter, während Sie für die zweite Gesellschaftsform 30.000 € und mindestens einen Aktionär benötigen.

Es gibt auch vereinfachte GmbHs, für die das erforderliche Mindestkapital 1 € beträgt, aber Sie müssen sich zuerst eine Niederlassungsgenehmigung beschaffen (siehe Punkt 2).

Sie können auch ein Einzelunternehmen gründen. In diesem Fall wird allerdings nicht zwischen ihrem persönlichen Besitz und dem des Unternehmens unterschieden.

Wissenswert: Sollten Sie eine Vertriebs- oder Finanztätigkeit ausüben wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen auch eine SOPARFI gründen, um Dividendenausschüttungen und Buchgewinne steuerfrei zu erhalten.

2.      Beantragen Sie die erforderlichen Genehmigungen

Gewerbliche Unternehmen, Handwerker und bestimmte freie Berufe (Architekten, Wirtschaftsprüfer, selbständige Ingenieure) benötigen eine Niederlassungsgenehmigung des Wirtschaftsministeriums. Diese Etappe nimmt rund drei Monate in Anspruch.

Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen über eine materielle Niederlassung in Luxemburg verfügt, und bestimmte berufliche Qualifikationen besitzen, die von Ihrem Tätigkeitsbereich abhängen. In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen (Commodo/Incommodo-Dossier).

3.      Melden Sie Ihr Unternehmen an

Nachdem Sie diese ersten administrativen Schritte erledigt haben, müssen Sie sich beim Handelsregister (ca. 24 Stunden), bei der Sozialversicherung (die entsprechende Bestätigung liegt normalerweise nach einer Woche vor), falls Sie Mitarbeiter einstellen wollen, und bei der Registrierungs- und Domänenverwaltung anmelden.

4.      Informieren Sie sich über die geltenden Bestimmungen

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen bestimmte Basisinformationen wie Arbeitszeitregelung, Mindestlohn und gesetzliche Feiertage bekannt sein.

Für Vollzeitbeschäftigte gilt eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden oder 8 Stunden pro Tag. Außerdem haben Angestellte Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.

2019 belief sich das durchschnittliche Jahresgehalt in der Finanz- und Versicherungsbranche auf 99.912 €, im Dienstleistungssektor auf 64.679 € und in der Baubranche auf 48.939 €. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 25% des Bruttogehalts Ihrer Angestellten (und werden zur Hälfte von Ihnen getragen). (Quelle: STATEC)

Besteuerung

Wie alle luxemburgischen Unternehmen unterliegt auch Ihre neu gegründete Gesellschaft bestimmten Steuern.

  • Die Körperschaftssteuer in Höhe von 15 bis 17% der Gewinne Ihres Unternehmens
  • Die Vermögenssteuer, die sich auf die Summe Ihrer Aktiva und auf Ihre Bilanz bezieht (ausgenommen sind Einzelunternehmen)
  • Die kommunale Gewerbesteuer (zwischen 6 und 12%, je nach Gemeinde) und die kommunale Umsatzsteuer (berechnet ausgehend vom Umsatz).
  • Die Einkommensteuer (mindestens 15%, abhängig vom zu versteuernden Einkommen, wenn dieses über 175.000 € beträgt)
  • Der Jahresbeitrag zur Handelskammer

Nicht zu vergessen die Mehrwertsteuer, die in Luxemburg, je nach Sektor, zwischen 3 und 17% liegt.

Sind Sie bereit? Denken Sie auch an die Versicherung Ihrer Gebäude und Ihres Eigentums!

Der vorliegende Artikel dient lediglich Informationszwecken und ist rechtlich unverbindlich. Er stellt keinesfalls eine Rechtsberatung dar, enthält lediglich allgemeine Informationen zur Gründung von Unternehmen in Luxemburg und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sein Verfasser übernimmt keine Haftung für Fehler, Auslassungen, Änderungen, Ungenauigkeiten oder fehlende Aktualisierungen. Der Nutzer bestätigt, dass er diese Informationen auf eigene Gefahr nutzt.

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