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Tun Sie gut daran, mehrere Lebensversicherungen abzuschließen?

Gesetzlich spricht nichts dagegen und es kann in manchen finanziellen oder familiären Lagen interessant sein. Wir erklären Ihnen, was genau eine Lebensversicherung ist, wie man sie auswählt und wie man sie benutzt.

Was ist eine Lebensversicherung?

Kurz gefasst: Lebensversicherungen sind Anlageprodukte, die gleichzeitig eine Deckung im Todesfall bieten.

Sie bieten also die Möglichkeit, ein Sparvermögen aufzubauen und gleichzeitig sein Kapital Früchte tragen zu lassen sowie seine Angehörigen abzusichern. Als Bonus helfen sie Ihnen beim Einsparen von Steuern.

Der Begriff Lebensversicherung umfasst jedoch eine ganze Reihe von unterschiedlichen Versicherungen. Je nach angebotenen Bedingungen kann sie in einen Pensionssparplan, einen Alterssparplan oder einen langfristigen Sparplan umbenannt werden.

Warum sollte man mehrere Lebensversicherungen kumulieren?

In Luxemburg werden die beiden großen Kategorien von Lebensversicherungen Altersvorsorge und Vorsorgeversicherung genannt. Es lohnt sich, die beiden wegen ihrer Zwecke und ihrer steuerlichen Vorteile zu kumulieren.

Wegen der doppelten Vorsorge

Rechtfertigen lässt sich die Kumulierung ohne Weiteres durch den Zweck beider Produkte:

  • Die Altersvorsorge gewährleistet Ihre Rente
    Sie ist eine langfristige Anlage, die dazu dient, sich auf den mit der Rente verbundenen Einkommensverlust vorzubereiten.

Wegen der Steueroptimierung

Nicht nur, dass die Prämien von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzugsfähig sind (wie andere Versicherungsverträge), die Freisetzung des Kapitals genießt außerdem eine steuerliche Förderung. Ein klassischer Sparvertrag wird einer Quellensteuer von 20% unterzogen, die Lebensversicherung nicht.

  • Die Todesfallversicherung (Artikel 111 des luxemburgischen Einkommenssteuergesetzes)
    Prämien: Sie können bis zu 672€ pro Jahr und Haushaltsmitglied absetzen.
    Freisetzung des Kapitals: steuerfrei bei Fälligkeit.
  • Altersvorsorge (Artikel 111bis des luxemburgischen Einkommenssteuergesetzes)
    Prämien: Sie können bis zu 3200€ pro Jahr und Steuerpflichtigem absetzen.
    Freisetzung des Kapitals: zur Hälfte des allgemeinen Satzes versteuert (es wird also empfohlen, das Fälligkeitsdatum für nach einem ersten vollen Rentenjahr festzulegen)

Wenn Sie in Partnerschaft sind, ist es also ganz in Ihrem Interesse, dass jeder von Ihnen einen Vertrag für eine Todesfallversicherung UND für eine Altersvorsorge abschließt.

Wegen der Nachfolge

Die Lebensversicherung ist ein Instrument zur Vermögensübertragung, das durch die flexible Ernennung der Begünstigten interessant ist.

Die übertragenen Kapitale fließen nicht in die Nachfolge mit ein. Sie werden also weder bei dem Inventar des Besitzes des Verstorbenen noch bei der Aufteilung zwischen den Erben berücksichtigt.

Der Vorteil der Kumulierung ist also, dass Sie die Aufteilung Ihres Vermögens, wie Sie möchten, zwischen den Begünstigten organisieren können. Sie können Ihr Sparvermögen jederzeit frei aufteilen oder Personen, die nicht zu Ihren gesetzlichen Erben gehören, etwas zukommen lassen.

Diese „Umwandlung“ der Übertragung hat jedoch ihre Grenzen; selbst mit einer Lebensversicherung kann man niemanden enterben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteile schränken den Spielraum ein.

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